- Gericht / Az:
-
FG München, Urteil vom 13.12.2017 11 K 2998/16 (Rev. eingelegt, Az. des BFH: VI R 44/18)
- Fundstelle:
-
EFG 2019 S. 540
- Gesetz:
- § 35a Abs. 3 EStG
Wann findet eine Handwerkerleistung im Haushalt des Steuerpflichtigen statt?
Erneut musste sich ein FG mit der Frage beschäftigen, wann eine Handwerkerleistung im Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht wird. Wir haben bereits darauf hingewiesen, dass diese Frage in der Rechtsprechung sehr unterschiedlich entschieden wurde1. Im Urteilsfall wurde ein Geländer in der Werkstatt des Schlossers gefertigt.
Unmittelbarer räumlichem Zusammenhang zum Haushalt
Nach Ansicht des FG München sind die Arbeitskosten für die Fertigung des Geländers in der Werkstatt der Schlosserei nicht nach § 35a Abs. 3 EStG abzugsfähig. Der Begriff des Haushalts ist räumlich-funktional auszulegen. Es muss sich aber um Leistungen handeln, die in unmittelbarem räumlichem Zusammenhang zum Haushalt durchgeführt werden und dem Haushalt dienen.