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Bundesrat setzt Sonderabschreibung beim Mietwohnungsbau ab

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Bundesrat setzt Sonder­ab­schrei­bung beim Miet­woh­nungs­bau ab

Der Bundesrat hat am 14.12.2018 den Gesetzesbeschluss zum Gesetz zur Förderung des Mietwohnungsneubaus kurzfristig von der Tagesordnung ab­ge­setzt.

Der Bundesrat weist darauf hin, dass das Gesetzgebungsverfahren damit nicht beendet istAnker. Theoretisch kann der Gesetzesbeschluss auf Antrag eines Landes oder der Bundesregierung auf eine der nächsten Ta­ges­ord­nungen des Bundesrates gesetzt werden. Das Gesetz benötigt die Zu­stim­mung des Bundesrates, um in Kraft zu treten. 

Kritik des Bun­des­rats

Der Bundesrat hat in der Vergangenheit hauptsächlich eine fehlende Be­grenzung der Miethöhe bemängelt. Außerdem kritisierte er, dass die Be­gren­zung der Anschaffungs- und Herstellungskosten auf 3000 €/m² Wohnfläche allein nicht ausreicht, um neue Wohnungen im bezahlbaren Mietsegment zu schaffen.

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