Bundesrat setzt Sonderabschreibung beim Mietwohnungsbau ab
Der Bundesrat hat am 14.12.2018 den Gesetzesbeschluss zum Gesetz zur Förderung des Mietwohnungsneubaus kurzfristig von der Tagesordnung abgesetzt.
Der Bundesrat weist darauf hin, dass das Gesetzgebungsverfahren damit nicht beendet ist. Theoretisch kann der Gesetzesbeschluss auf Antrag eines Landes oder der Bundesregierung auf eine der nächsten Tagesordnungen des Bundesrates gesetzt werden. Das Gesetz benötigt die Zustimmung des Bundesrates, um in Kraft zu treten.
Kritik des Bundesrats
Der Bundesrat hat in der Vergangenheit hauptsächlich eine fehlende Begrenzung der Miethöhe bemängelt. Außerdem kritisierte er, dass die Begrenzung der Anschaffungs- und Herstellungskosten auf 3000 €/m² Wohnfläche allein nicht ausreicht, um neue Wohnungen im bezahlbaren Mietsegment zu schaffen.