Höhe der Nachzahlungszinsen verfassungsgemäß
Mit einem am 28.2.2018 veröffentlichten Urteil1 hat der III. Senat des BFH die Höhe der gesetzlichen Nachzahlungszinsen i. H. von 0,5 % pro Monat für verfassungsgemäß angesehen, zumindest für Zeiträume bis 2013. Auch unter Berücksichtigung des allgemeinen Zinsniveaus seien die Zinsen verfassungsrechtlich unbedenklich. Die Entscheidung ist zur Verzinsung nach §§ 233a, 238 AO ergangen.
Praxishinweis
Basiszins betrug in 2013 noch -0,13 % bis 0,38 %
Der von der Deutschen Bundesbank gem. § 247 Abs. 2 BGB veröffentlichte Basiszins betrug in 2013 noch -0,13 % bis 0,38 %. Aktuell (Stand 1.1.2018) liegt er bei -0,88 %2. Es ist daher kaum zu erwarten, dass sich für die Folgezeiträume erhebliche Probleme im Hinblick auf die Verfassungswidrigkeit ergeben.
Die Verzinsung der Steuerforderungen soll einen potenziellen Zinsvor- oder -nachteil ausgleichen. Für die dabei notwendige Typisierung genießt der Gesetzgeber nach der Senatsmeinung einen weiten Entscheidungsspielraum, der mit einem Jahreszinssatz von 6 % wohl noch nicht überschritten ist.
Regelmäßig kein Erlass von Nachzahlungszinsen
Ein Erlass von Nachzahlungszinsen kommt regelmäßig nicht in Betracht. Es kommt dabei auch nicht auf die Ursachen einer späteren oder verzögerten Steuerfestsetzung an.