- Gericht / Az:
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BFH, Beschluss v. 15.11.2017 VI R 44/16
- Fundstelle:
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juris
- Gesetz:
- § 7g Abs. 1 EStG
- Streitfrage:
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Kann ein Investitionsabzugsbetrag übertragen werden, wenn die Bildung im Gesamthandsvermögen und die Anschaffung im Sonderbetriebsvermögen erfolgt?
Übertragung auch auf ein Wirtschaftsgut im SBV möglich
Bei der Bildung eines Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG liegt auch dann eine begünstige Investition vor, wenn bei einer Personengesellschaft der Investitionsabzugsbetrag vom Gesamthandsgewinn abgezogen wurde und die geplante Investition später (innerhalb des dreijährigen Investitionszeitraums) von einem ihrer Gesellschafter vorgenommen und in dessen Sonderbetriebsvermögen aktiviert wird.
Das Anlagevermögen umfasst Gesamthandsvermögen und SBV
Dem Wortlaut des § 7g Abs. 1 i. V. m. Abs. 7 EStG ist daher auch dann genügt, wenn das Wirtschaftsgut entgegen dem ursprünglichen Antrag der Personengesellschaft nicht im Gesamthandsvermögen angeschafft, sondern von einem Gesellschafter in dessen Sonderbetriebsvermögen erworben wird. Das Anlagevermögen der Gesellschaft umfasst in steuerlicher Hinsicht auch das Sonderbetriebsvermögen der Gesellschafter (Mitunternehmer).
Betriebsbezogene Förderung
Die Förderung beim Investitionsabzugsbetrag ist betriebsbezogen. Im Gegensatz zur Rücklage nach § 6b EStG, die eine personenbezogene Förderung enthält.
Praxishinweis
Die Verwaltung hat sich noch nicht geäußert. Sie weist jedoch im BMF-Schreiben vom 20.3.2017 auf dieses (zum damaligen Zeitpunkt noch offene) Verfahren hin1.
Für die Größenkriterien des § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EStG ist bei einer Personengesellschaft das Gesamthandsvermögen und das Sonderbetriebsvermögen unter Berücksichtigung der Korrekturposten in den Ergänzungsbilanzen zusammenzurechnen2.