Datenschutzgrundverordnung
Es ist unübersehbar, dass die neue Datenschutzgrundverordnung viele Kollegen Ängste einflößt. Wir wollen uns an dieser merkantilen Angstmacherei bewusst nicht beteiligen, denn wer bislang in der Kanzlei Datenschutzmaßnahmen umgesetzt hat, für den wird es keine wesentlichen Änderungen geben. Diese neue Datenschutzgrundverordnung gilt erstmals ab dem 25.5.2018, sodass zur Umsetzung noch etwas Zeit besteht.
Wir haben uns umfassend in Ihrem Interesse mit der Thematik bereits auseinandergesetzt und eine Anfrage an die Bundesbeauftragte für Datenschutz- und Informationsfreiheit gemacht, welche auf unserer Homepage hinterlegt ist.
Wir haben beschlossen, den Themenbereich zur Datenschutzgrundverordnung in die Arbeitsgemeinschaft Beratungspraxis 3/2018 aufzunehmen.