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Sanierungserlass - verfassungswidrig

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Sanierungserlass verfassungswidrig

Der Große Senat des BFH hat mit dem Beschluss vom 28.11.2016 GrS 1/151 entschieden, dass der Sanierungserlass gegen das Rechtsstaatsprinzip verstößt. Dies hat u. E. für die Beratungs­praxis derzeit keine Auswirkungen, weil Vertrauensschutz besteht. Neue Erlassanträge werden vor dem Hintergrund dieser Entscheidung wohl nicht entschieden werden. Insoweit ist Zurückhaltung geboten.


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  1.  ]BFH, Beschluss v. 28.11.2016 GrS 1/15, DStR 2017 S. 305.

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