Sanierungserlass verfassungswidrig
Der Große Senat des BFH hat mit dem Beschluss vom 28.11.2016 GrS 1/151 entschieden, dass der Sanierungserlass gegen das Rechtsstaatsprinzip verstößt. Dies hat u. E. für die Beratungspraxis derzeit keine Auswirkungen, weil Vertrauensschutz besteht. Neue Erlassanträge werden vor dem Hintergrund dieser Entscheidung wohl nicht entschieden werden. Insoweit ist Zurückhaltung geboten.