Auf elektronischem Weg erbrachten sonstigen Leistung
Der BFH hat zu den Voraussetzungen der auf elektronischem Weg erbrachten sonstigen Leistung (esL) bei der Bereitstellung einer Datenbank (Suchmaschine) über das Internet entschieden1.
Urteilsfall
Die in USA ansässige Klägerin betrieb im Streitjahr 2013 diverse Kontaktbörsen über das Internet.
Streitig war, ob die Klägerin durch die Partnervermittlung über das Internet esL erbrachte, deren Leistungsort gemäß § 3a Abs. 3a UStG a. F. im Inland liegt.
Begriff der esL
Der Begriff der esL umfasst kurz zusammengefasst sonstige Leistungen, die
Die Voraussetzungen sind grundsätzlich erfüllt, wenn ein Unternehmer auf seiner Internetseite seinen Mitgliedern/Usern gegen Entgelt eine Datenbank mit einer automatisierten Such- und Filterfunktion zur Kontaktaufnahme mit anderen Mitgliedern (Partnervermittlung) bereitstellt.
Erbringt ein Unternehmer mit Sitz im Drittland (im Ausgangsfall USA) esL an Nichtunternehmer mit Wohnsitz im Inland, liegt der Leistungsort im Inland.
Praxishinweis
Kostenlosen Online-Diensten
In der jüngeren Vergangenheit kam die Meinung auf, auch unentgeltliche erbrachte esL unterlägen der Umsatzsteuer, da ein tauschähnlicher Umsatz angenommen werden könne. So werde auch bei kostenlosen Online-Diensten Daten seitens der Kunden hingegeben um die esL zu erhalten. Die Verwaltung hat sich hierzu noch nicht geäußert.