Neufang Akademie

nach oben

Partnervermittlung über das Internet ist eine auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leistung

Kategoriegrafik

Auf elektronischem Weg erbrachten sonstigen Leistung

Der BFH hat zu den Voraussetzungen der auf elektronischem Weg erbrachten sonstigen Leistung (esL) bei der Bereitstellung einer Datenbank (Suchmaschine) über das Internet entschieden1.

Urteilsfall

Die in USA ansässige Klägerin betrieb im Streitjahr 2013 diverse Kontaktbörsen über das Internet.

Streitig war, ob die Klägerin durch die Partnervermittlung über das Internet esL erbrachte, deren Leistungsort gemäß § 3a Abs. 3a UStG a. F. im Inland liegt.

Begriff der esL

Der Begriff der esL umfasst kurz zusammengefasst sonstige Leistungen, die

über das Internet erbracht werden,
deren Erbringung aufgrund ihrer Art im Wesentlichen automatisiert und nur mit minimaler menschlicher Beteiligung erfolgen und
ohne Informationstechnologie nicht möglich wären.

Die Voraussetzungen sind grundsätzlich erfüllt, wenn ein Unternehmer auf seiner Internetseite seinen Mitgliedern/Usern gegen Entgelt eine Datenbank mit einer automatisierten Such- und Filterfunktion zur Kontaktaufnahme mit anderen Mitgliedern (Partnervermittlung) bereitstellt.

Erbringt ein Unternehmer mit Sitz im Drittland (im Ausgangsfall USA) esL an Nichtunternehmer mit Wohnsitz im Inland, liegt der Leistungsort im Inland.

Praxishinweis

Kosten­losen On­line-Diensten

In der jüngeren Vergangenheit kam die Meinung auf, auch unentgeltliche erbrachte esL unterlägen der Umsatzsteuer, da ein tauschähnlicher Umsatz angenommen werden könne. So werde auch bei kostenlosen Online-Diensten Daten seitens der Kunden hingegeben um die esL zu erhalten. Die Verwaltung hat sich hierzu noch nicht geäußert.


Fußnoten anzeigen


  1.  ]BFH, Urteil v. 1.6.2016 XI R 29/14, DStR 2016 S. 2097.

Weitere Artikel dieser Ausgabe