Das BMF-Schreiben zu den Zweifelsfragen im Zusammenhang mit der ertragsteuerlichen Behandlung von Entlassungsentschädigungen wurde aufgrund der Rechtsprechung geändert1. Für die Anwendung der Fünftel-Regelung nach § 34 Abs. 1 EStG muss eine Abfindung zusammengeballt in einem Jahr zufließen2. Der Zufluss mehrerer Teilbeträge in unterschiedlichen Jahren ist daher schädlich.
Darüber hinaus kann eine Zahlung unter Berücksichtigung der konkreten individuellen Steuerbelastung als geringfügig anzusehen sein, wenn sie niedriger ist als die tarifliche Steuerbegünstigung der Hauptleistung. Auch hiermit reagiert die Finanzverwaltung auf die Rechtsprechung5.
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- [ ↑ ]BMF, Schreiben v. 4.3.2016 IV C 4 - S 2290/07/10007 :031, juris.
- [ ↑ ]BFH, Urteil v. 14.8.2001 XI R 22/00, BStBl 2002 II S. 180.
- [ ↑ ]BMF, Schreiben v. 1.11.2013 IV C 4 - S 2223/07/0018:005, BStBl 2013 I S. 1326, Rz. 8.
- [ ↑ ]BFH, Urteil v. 8.4.2014 IX R 28/13, BFH/NV 2014 S. 1514.
- [ ↑ ]BFH, Urteil v. 13.10.2015 IX R 46/14, BFH/NV 2016 S. 133; vgl. BerP 2016 S. 13.