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Praxiswert bei einem Arzt

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Praxiswert bei einem Arzt

Mit dem rechtskräftigen Urteil vom 27.5.2014 11 K 2364/13 F, EFG 2015 S. 1428 hat das FG Düsseldorf entschieden, dass die erworbene kassenärztliche Zulassung Bestandteil des abschreibungsfähigen Praxiswertes ist. Dies auch dann, wenn der Sitz der Praxis verlegt wird.

Dies gilt zumindest dann, wenn weitere Bestandteile der bisherigen Praxis übergehen.

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