- Verwaltungs-
anweisung: - BMF, Schreiben vom 23.12.2025 IV D 3 - S 1547/00006/007/021
- Fundstelle:
-
juris
- Gesetz:
- § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG
Neue Pauschbeträge für Sachentnahmen
Mit Schreiben vom 23.12.2025 hat das BMF die turnusmäßige Anpassung der sogenannten Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben bekannt gegeben. Die Beträge wurden dabei nur geringfügig geändert. Aufgrund des ermäßigten Steuersatzes für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen (ohne Getränke) unterliegen bei Gaststätten und Cafés nun höhere Beträge dem ermäßigten Steuersatz. An den allgemeinen Anwendungsregelungen haben sich keine Änderungen ergeben.