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Bekanntgabe der Wirtschafts-Identifikationsnummer

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Die sog. Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) soll zukünftig wirtschaftlich Tätige im Besteuerungsverfahren eindeutig identifizieren. Ursprünglich wollte das Bun­des­zen­tral­amt für Steuern (BZSt) bereits Ende 2024 damit beginnen, die W-IdNr. zu ver­ge­ben und u. a. den bevollmächtigten Steuerberaterberatern zuzustellen - zunächst für wirtschaftlich tätige Mandanten mit Umsatzsteuer-Identifikationsnummern.

Seit dem 31.1.2025 können Kanzleien, die die sogenannte DIVA Stufe II in der Vollmachtsdatenbank (VDB) aktiviert haben, nun die Mitteilungen über ihr ELSTER-Postfach abrufen. Für Kanzleien ohne DIVA Stufe II bleibt die Vergabe vorerst ausgesetzt. An einer entsprechenden Lösung arbeitet die Bundessteuerberaterkammer derzeit in Zusammenarbeit mit dem Bun­des­zen­tral­amt für Steuern und dem Bundesministerium der Finanzen. Langfristig soll die W-IdNr. die zentrale Identifikationsnummer in der Kom­mu­ni­ka­tion mit den Finanzbehörden werden1.


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  1.  ]Kammermitteilung 1-2025 der Steuerberaterkammer Nordbaden, Seite 14