
Die sog. Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) soll zukünftig wirtschaftlich Tätige im Besteuerungsverfahren eindeutig identifizieren. Ursprünglich wollte das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) bereits Ende 2024 damit beginnen, die W-IdNr. zu vergeben und u. a. den bevollmächtigten Steuerberaterberatern zuzustellen - zunächst für wirtschaftlich tätige Mandanten mit Umsatzsteuer-Identifikationsnummern.
Seit dem 31.1.2025 können Kanzleien, die die sogenannte DIVA Stufe II in der Vollmachtsdatenbank (VDB) aktiviert haben, nun die Mitteilungen über ihr ELSTER-Postfach abrufen. Für Kanzleien ohne DIVA Stufe II bleibt die Vergabe vorerst ausgesetzt. An einer entsprechenden Lösung arbeitet die Bundessteuerberaterkammer derzeit in Zusammenarbeit mit dem Bundeszentralamt für Steuern und dem Bundesministerium der Finanzen. Langfristig soll die W-IdNr. die zentrale Identifikationsnummer in der Kommunikation mit den Finanzbehörden werden1.