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Auswirkung von Umwandlungsvorgängen auf Investitionsabzugsbeträge

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Gericht / Az:
FG Köln, Urteil vom 30.11.2023 7 K 522/22 (Rev. anhängig, Az. des BFH: X R 7/24)
Fundstelle:
EFG 2024 S. 822
Gesetz:
§ 20 UmwStG , § 7g EStG
Streitfrage:
Gehen Investitionsabzugsbeträge i. R. der Umwandlung mit über?

Übergang von IAB i. R. von Umwandlungen

Das Besprechungsurteil beschäftigt sich mit der Frage, ob vor einer Um­wand­lung/Einbringung i. S. des UmwStG gebildete Investitionsabzugsbeträge in den über­neh­men­den Rechtsträger übernommen werden können. Das BMF1 differenziert hierbei wie folgt:

Bei Einbringungen i. S. des § 24 UmwStG kann ein zuvor gebildeter In­ves­ti­tions­ab­zugs­be­trag in die übernehmende Personengesellschaft übertragen werden, selbst wenn die Investition erst in der Personengesellschaft von Anfang an geplant war. Damit gelten die gleichen Regelungen wie bei unentgeltlichen Be­triebs­über­tra­gun­gen nach § 6 Abs. 3 EStG2.
Hingegen kann ein gebildeter Investitionsabzugsbetrag i. R. des § 20 UmwStG nicht auf eine Kapitalgesellschaft übertragen werden und ist somit wieder aufzulösen; eine Investition erst i. R. der GmbH ist nicht begünstigt. Damit gelten die gleichen Regelungen wie bei Betriebsveräußerungen und -aufgaben nach § 16 EStG.

Das FG Köln bestätigte in Bezug auf § 20 UmwStG diese strenge Verwaltungsmeinung3. Selbst Investitionen im Rückwirkungszeitraum i. S. des UmwStG seien nicht begünstigt.

Praxishinweis

Der BFH wird im Revisionsverfahren Az. X R 7/24 nun final zur Thematik Stellung nehmen können. Entsprechende Fälle müssen offen gehalten werden.


Fußnoten anzeigen


  1.  ]BMF, Schreiben v. 20.3.2017 IV C 6 - S 2139-b/07/10002-02, 2017/0202664, BStBl 2017 I S. 423, dort Rz. 22, 32, 33.
  2.  ]BFH, Urteil v. 10.3.2016 IV R 19/12, BStBl 2016 II S. 763.
  3.  ]So auch FG Sachsen-Anhalt, Urteil v. 1.6.2023 1 K 93/23 (NZB eingelegt, Az. des BFH: X B 80/23), DStRK 2023 S. 251