- Gericht / Az:
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BFH, Beschluss vom 7.6.2024 VIII B 113/23 (AdV)
- Fundstelle:
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juris
- Gesetz:
- § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG
- Streitfrage:
- Ist die 20.000 € Begrenzung des § 20 Abs. 6 Satz 5, 6 EStG verfassungskonform?
Verlustbeschränkungen auf 20.000 € p. a.
Mit dem JStG 20201 hat der Gesetzgeber im Bereich der Verlustnutzung i. R. der Abgeltungsteuer zwei neue Begrenzungen eingefügt:
FG Rheinland-Pfalz gewährt AdV
Mit seinem Beschluss sieht der BFH ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der beschränkten Verlustverrechnung bei Termingeschäften (§ 20 Abs. 6 Satz 5 EStG) und gewährt in der Folge Aussetzung der Vollziehung. U. E. muss dies sodann auch für § 20 Abs. 6 Satz 6 EStG gelten.
Praxishinweise
Praxis: Einsprüche notwendig
Wann ist Einspruch möglich?