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Ordnungsmäßigkeit der Aufzeichnungen bei Taxi- und Mietwagenunternehmen

Kategoriegrafik
Verwaltungs-
anweisung:
BMF, Schreiben v. 11.3.2024 IV D 2 - S 0316-a/21/10006 :008
Fundstelle:
www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Weitere_Steuerthemen/Abgabenordnung/AO-Anwendungserlass/2024-03-11-aeao-taxi-mietwagenunternehmen.pdf
Gesetz:
§§ 141 ff. AO

Elektronische Aufzeichnungspflichten

In den letzten Jahren haben sich die Anforderungen an elektronische Aufzeichnungssysteme im Hinblick auf die steuerliche Ordnungsmäßigkeit der mit ihnen geführten Bücher und sonst erforderlichen Aufzeichnungen verändert. Die Veränderungen betreffen auch Taxi- und Miet­wagenunternehmen und die in diesen Unternehmen insbesondere eingesetzten Taxa­me­ter und Wegstreckenzähler.

BMF äußert sich

Mit dem o. g. BMF-Schreiben werden die wesentlichen Anforderungen und bestehenden bran­chen­üb­lichen Mindestaufzeichnungen für diese Unternehmen aus Sicht der Finanz­ver­wal­tung dargestellt. Die Meinung der Verwaltung deckt sich größtenteils mit der Auf­fas­sung der Rechtsprechung. Es ist daher ratsam, den Verwaltungsanweisungen in der Praxis zu folgen.

Praxishinweis

Sollten Sie Mandanten in diesem Bereich haben, raten wir Ihnen dringend zum Studium des BMF-Schreibens.