- Verwaltungs-
anweisung: - BMF, Schreiben v. 11.3.2024 IV D 2 - S 0316-a/21/10006 :008
- Fundstelle:
-
www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Weitere_Steuerthemen/Abgabenordnung/AO-Anwendungserlass/2024-03-11-aeao-taxi-mietwagenunternehmen.pdf
- Gesetz:
- §§ 141 ff. AO
Elektronische Aufzeichnungspflichten
In den letzten Jahren haben sich die Anforderungen an elektronische Aufzeichnungssysteme im Hinblick auf die steuerliche Ordnungsmäßigkeit der mit ihnen geführten Bücher und sonst erforderlichen Aufzeichnungen verändert. Die Veränderungen betreffen auch Taxi- und Mietwagenunternehmen und die in diesen Unternehmen insbesondere eingesetzten Taxameter und Wegstreckenzähler.
BMF äußert sich
Mit dem o. g. BMF-Schreiben werden die wesentlichen Anforderungen und bestehenden branchenüblichen Mindestaufzeichnungen für diese Unternehmen aus Sicht der Finanzverwaltung dargestellt. Die Meinung der Verwaltung deckt sich größtenteils mit der Auffassung der Rechtsprechung. Es ist daher ratsam, den Verwaltungsanweisungen in der Praxis zu folgen.
Praxishinweis
Sollten Sie Mandanten in diesem Bereich haben, raten wir Ihnen dringend zum Studium des BMF-Schreibens.