- Gericht / Az:
-
BVerfG, anhängiges Verfahren, Az. 1 BvF 1/23
- Fundstelle:
-
www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Ausgewählte Neueingänge/vs_2023/Ausgewählte Neueingänge_2023_node.html
- Gesetz:
- § 12 Abs. 3, § 16 Abs. 1, § 19 ErbStG
Normenkontrollantrag aus Bayern
Die bayerische Staatsregierung hat beim Bundesverfassungsgericht einen Normenkontrollantrag gestellt. Das Verfahren ist unter dem Az. 1 BvF 1/23 anhängig. Das Bundesverfassungsgericht wird prüfen, ob § 12 Abs. 3, § 16 Abs. 1 und § 19 Abs. 1 ErbStG mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Strittig sind die Regelungen des ErbStG zur Grundbesitzbewertung, der persönlichen Freibeträge sowie des Steuersatzes. Betroffene Erbschaftsteuerbescheide sind mit dem Einspruch anzufechten und die Verfahrensruhe mit Verweis auf das anhängige Verfahren zu beantragen.