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Anhängiges Normenkontrollverfahren zur ErbSt

Kategoriegrafik
Gericht / Az:
BVerfG, anhängiges Verfahren, Az. 1 BvF 1/23
Fundstelle:
www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Ausgewählte Neueingänge/vs_2023/Ausgewählte Neueingänge_2023_node.html
Gesetz:
§ 12 Abs. 3, § 16 Abs. 1, § 19 ErbStG

Normenkontrollantrag aus Bayern

Die bayerische Staatsregierung hat beim Bundesverfassungsgericht einen Normen­kontroll­antrag gestellt. Das Verfahren ist unter dem Az. 1 BvF 1/23 anhängig. Das Bundes­verfas­sungs­gericht wird prüfen, ob § 12 Abs. 3, § 16 Abs. 1 und § 19 Abs. 1 ErbStG mit dem Grund­gesetz vereinbar ist. Strittig sind die Regelungen des ErbStG zur Grund­besitz­be­wer­tung, der persönlichen Freibeträge sowie des Steuersatzes. Betroffene Erb­schaft­steuer­bescheide sind mit dem Einspruch anzufechten und die Verfahrensruhe mit Verweis auf das anhängige Verfahren zu beantragen.