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Ermäßigter Steuersatz in der Gastronomie läuft (voraussichtlich) aus

Kategoriegrafik
Fundstelle:
BT-Drucksache 20/7371 S. 5
Gesetz:
§ 12 Abs. 2 UStG
Streitfrage:
Gilt der ermäßigte Steuersatz in der Gastronomie ab 2024 weiter?

Nach gegenwärtigem Rechtsstand läuft der ermäßigte Umsatzsteuersatz in der Gastronomiebranche (§ 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG) mit Wirkung zum 31.12.2023 aus. Ab 1.1.2024 gilt somit wieder die ursprünglich bekannte Differenzierung „Speisen zum hier Essen“ mit 19 % vs. „Speisen zum Mitnehmen“ mit 7 %, soweit nicht doch noch eine Übergangsregelung im politischen Prozess gefunden wird.