- Verwaltungs-
anweisung: - BT-Drucksache 20/2532 und BT-Drucksache 20/5585
- Gesetz:
- Gesetz zur Ermöglichung hybrider und virtueller Mit[-]glie[-]der[-]ver[-]samm[-]lun[-]gen im Vereinsrecht
Vereinsrecht zu digitalen Mitgliederversammlungen
Das Gesetz gestattet, dass Vereinsmitglieder auch ohne physische Anwesenheit am Versammlungsort durch elektronische Kommunikation an der Mitgliederversammlung teilnehmen und andere Mitgliederrechte dies vor Ort tun.
Zusätzlich zu dieser sogenannten hybriden Versammlungsoption können die Mitglieder auch entscheiden, dass Versammlungen ausschließlich virtuell abgehalten werden und die Teilnahme somit lediglich über elektronische Kommunikation erfolgt.