- Verwaltungs-
anweisung: -
BMF, Schreiben vom 27.2.2023 III C 2 -S 7220/22/10002 :010
- Fundstelle:
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https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteuer/Umsatzsteuer-Anwendungserlass/2023-02-27-nullsteuersatz-fuer-umsaetze-im-zusammenhang-mit-bestimmten-photovoltaikanlagen.html
- Gesetz:
- § 12 Abs. 3 UStG
- Problemstellung:
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Wie positioniert sich die Verwaltung zum neuen § 12 Abs. 3 UStG?
Neuer Nullsteuersatz
Seit dem 1.1.2023 unterliegt die Lieferung und Installation bestimmter Photovoltaikanlagen einem neuen Nullsteuersatz (§ 12 Abs. 3 UStG). Wir berichteten hierüber in Immer aktuell (Arbeitsgemeinschaften für Mitarbeiter von Steuerkanzleien) VI/2022 S. 410 und BerP 11/2022 S. 663.
Neuer Abschn. 12.18 UStAE
Die Finanzverwaltung hat nun die endgültige Fassung eines Anwendungsschreibens veröffentlicht, welches vor allem einen neuen Abschn. 12.18 UStAE in den Anwendungserlass einfügt. Sollten Sie bereits das Entwurf-Schreiben zum § 12 Abs. 3 UStG studiert haben, so sei darauf hingewiesen, dass es im finalen Schreiben noch diverse Änderungen gab.
Praxishinweise
Seminar am 24.3.2023
Auch Thema in unseren Arbeitsgemeinschaften
Für die Praxis relevant sind vor allem folgende Eckpunkte des BMF:
Nebenleistungen und wesentliche Komponenten
Bauträgerfälle
Was gilt bei Mischgebäuden?
Erweiterung einer Anlage
Regelungen zur Entnahme
Entnahme einer Anlage möglich
Praxishinweis
Schreiben zu § 3 Nr. 72 EStG wird erwartet
Wir erwarten zeitnah ebenso ein BMF-Schreiben zu § 3 Nr. 72 EStG und damit zur Neuregelung der Photovoltaikanlagen aus Sicht der Einkommensteuer. Auch dies wird sodann Teil unseres Online-Seminars "Photovoltaikanlagen in der ESt und USt - Neuerungen durch das JStG 2022" am 24.3.2023 sein.