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BMF-Richtsätze als geeignete Schätzungsgrundlage? BMF wird zum Verfahrensbeitritt aufgefordert

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Gericht / Az:
BFH, Beschluss vom 14.12.2022 X R 19/21
Fundstelle:
juris
Gesetz:
§ 162 AO

Richtsatz­schätzung

Das BMF wurde vom BFH aufgefordert, dem Revisionsverfahren X R 19/21 beizutreten, um zu der Frage Stellung zu nehmen, ob und wenn ja unter welchen Vorausset­zungen ein äußerer Betriebsvergleich in Gestalt einer Schätzung anhand der Richtsätze der amtlichen Richtsatzsammlung des BMF zulässig ist. Der BFH hat angekündigt, hier grundsätzliche Fragen in Bezug auf die Anwendbarkeit der Richtsatzschätzung klären zu wollen.

Was ist strittig?

Unklar erscheint dem BFH insbesondere,

welche Einzeldaten mit welchem Gewicht in die Ermittlung der Richtsätze der jeweiligen Gewerbeklasse einfließen, wie die Repräsentativität der Da­ten sichergestellt wird und ob es Einzeldaten gibt, die von vornherein aus­geschlossen werden;
ob die regional zum Teil erheblich unterschiedliche Höhe fixer Betriebskos­ten (ins­be­son­de­re Raum- und Personalkosten) der Festlegung bundesein­heitlicher Richt­sät­ze entgegensteht;
weshalb die Ergebnisse von Außenprüfungen bei sog. Verlustbetrieben un­berücksichtigt bleiben, obwohl auch solche Betriebe grundsätzlich einen positiven Roh­ge­winn­auf­schlag­satz ausweisen;
ob ganz oder teilweise erfolgreiche Rechtsbehelfe des Steuerpflichtigen gegen die auf eine Außenprüfung ergangenen Steuerbescheide Eingang in die Richtsatzsammlung finden.

Praxishinweis

Bis zum Abschluss des Verfahrens raten wir dazu, keine Schätzungen, die auf der An­wendung der Richtsatzsammlung beruhen, rechtskräftig werden zu lassen.