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Reichweite der Bindungswirkung für Zwecke der Schen­kung­steuer gesondert festgestellter Grund­be­sitz­wer­te

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Gericht / Az:
Niedersächsisches FG, Urteil vom 25.8.2021 3 K 112/19 (Rev. eingelegt, Az. des BFH: II R 35/21)
Fundstelle:
EFG 2021 S. 2085
Gesetz:
§ 14 ErbStG

Nach Ansicht des Niedersächsischen FG ist ein für Zwecke der Schen­kung­steu­er fest­ge­stell­ter Grundbesitzwert auch im Bereich des § 14 ErbStG bin­dend. Der Fest­stel­lungs­be­scheid ist somit auch dann ein Grund­la­gen­be­scheid, wenn Vorschenkungen in­ner­halb des Zehn-Jah­res­zeit­raums ein­zu­be­zie­hen sind.

Praxishinweis

Das Urteil verdeutlicht, dass Feststellungsbescheide auch dann auf Rich­tig­keit zu über­prü­fen sind, wenn sich zunächst keine Schenkungsteuer er­gibt. Dies kann im Bereich des § 14 ErbStG relevant sein (wenn die per­sön­li­chen Freibeträge im ersten Schritt aus­rei­chen) oder wenn zunächst eine Steu­er­be­frei­ung wie z. B. für das Familienheim greift. In betroffenen Fällen ist Ein­spruch unter Verweis auf das anhängige Re­vi­sions­ver­fah­ren (Az. II R 35/21) einzulegen.