- Gericht / Az:
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Niedersächsisches FG, Urteil vom 25.8.2021 3 K 112/19 (Rev. eingelegt, Az. des BFH: II R 35/21)
- Fundstelle:
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EFG 2021 S. 2085
- Gesetz:
- § 14 ErbStG
Nach Ansicht des Niedersächsischen FG ist ein für Zwecke der Schenkungsteuer festgestellter Grundbesitzwert auch im Bereich des § 14 ErbStG bindend. Der Feststellungsbescheid ist somit auch dann ein Grundlagenbescheid, wenn Vorschenkungen innerhalb des Zehn-Jahreszeitraums einzubeziehen sind.
Praxishinweis
Das Urteil verdeutlicht, dass Feststellungsbescheide auch dann auf Richtigkeit zu überprüfen sind, wenn sich zunächst keine Schenkungsteuer ergibt. Dies kann im Bereich des § 14 ErbStG relevant sein (wenn die persönlichen Freibeträge im ersten Schritt ausreichen) oder wenn zunächst eine Steuerbefreiung wie z. B. für das Familienheim greift. In betroffenen Fällen ist Einspruch unter Verweis auf das anhängige Revisionsverfahren (Az. II R 35/21) einzulegen.