- Verwaltungs-
anweisung: -
FAQ zu Schlussabrechnungen, Nr. 3.5
- Fundstelle:
-
https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/
Fristen für die Schlussab-rechnungen
Die Schlussabrechnung für die Überbrückungshilfe I, II und III sowie die November- und Dezemberhilfe muss bis spätestens 30.6.2023 gebündelt („Paket 1“) über die Plattform www.ueberbrückungshilfe-unternehmen.de eingereicht werden.
Die Schlussabrechnung für die Überbrückungshilfe III Plus und Überbrückungshilfe IV („Paket 2“) ist ebenfalls bis zum 30.6.2023 vorzulegen.
Sofern im Einzelfall eine weitere Verlängerung für die Einreichung der Schlussabrechnung erforderlich ist, kann eine „Nachfrist“ bis 31.12.2023 im digitalen Antragsportal beantragt werden (diese Funktion wird Anfang 2023 bereitgestellt).