Werbungskosten der Anlage N sind neues landesweites Prüffeld
Die OFD Baden-Württemberg teilte in einer Information an die Steuerberaterkammern vom 28.7.2021 mit, dass der Bereich Werbungskosten der Anlage N das neue landesweite Prüffeld darstellt. Hierzu wurden die Prüfalgorithmen für die auf der Anlage N erklärten Werbungskosten angepasst. Die OFD weist darauf hin, dass es in den zur Überprüfung ausgesteuerten Fällen zu Rückfragen und Beleganforderungen durch die Finanzämter kommen kann.
Hintergrund: Tätig-keit im Homeoffice
Hintergrund für dieses neue Prüffeld ist, dass während der Corona-Pandemie viele Arbeitnehmer zu Hause gearbeitet haben und dadurch auch eine Werbungskostenabzugsmöglichkeit bei den Arbeitnehmern eröffnet ist, die die tatbestandlichen Voraussetzungen für ein häusliches Arbeitszimmer nicht erfüllen. In diesen Fällen ist ein Ansatz der neuen Homeoffice-Pauschale möglich.
Praxishinweis
Videoseminar zum Arbeitszimmer und Homeoffice-Pauschale
Zur Abzugsfähigkeit eines häuslichen Arbeitszimmers als Betriebsausgaben oder Werbungskosten bieten wir auf unserer Homepage ein umfassendes Videoseminar an. Gegenstand des Seminars sind auch aktuelle Fragen zur Homeoffice-Pauschale. Das Seminar können Sie über unsere Homepage buchen.