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Werbungskosten der Anlage N sind das neue landesweite Prüffeld

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Werbungskosten der Anlage N sind neues landesweites Prüffeld

Die OFD Baden-Württemberg teilte in einer Information an die Steuerberater­kam­mern vom 28.7.2021 mit, dass der Bereich Werbungskosten der Anlage N das neue landesweite Prüffeld darstellt. Hierzu wurden die Prüfalgorithmen für die auf der Anlage N erklärten Wer­bungs­kosten angepasst. Die OFD weist da­rauf hin, dass es in den zur Überprüfung ausgesteuerten Fäl­len zu Rückfragen und Beleganforderungen durch die Finanzämter kommen kann.

Hintergrund: Tätig-keit im Homeoffice

Hintergrund für dieses neue Prüffeld ist, dass während der Corona-Pandemie viele Arbeitnehmer zu Hause gearbeitet haben und dadurch auch eine Wer­bungs­kostenabzugsmöglichkeit bei den Arbeitnehmern eröffnet ist, die die tat­be­standlichen Voraussetzungen für ein häusliches Arbeitszimmer nicht er­füllen. In diesen Fällen ist ein Ansatz der neuen Homeoffice-Pauschale möglich.

Praxishinweis

Videoseminar zum Arbeitszimmer und Homeoffice-Pauschale

Zur Abzugsfähigkeit eines häuslichen Arbeitszimmers als Betriebsausgaben oder Werbungs­kosten bieten wir auf unserer Homepage ein umfassendes Videoseminar an. Gegenstand des Seminars sind auch aktuelle Fragen zur Home­office-Pauschale. Das Seminar können Sie über unsere Homepage buchen.