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Auswirkungen der Homeoffice-Pauschale auf die Entfernungspauschale

Kategoriegrafik
Verwaltungs-
anweisung:
FinMin Thüringen, Erlass vom 17.2.2021 S 1901-2020 Corona - 21.15, 30169/2021
Fundstelle:
DB 2021 S. 487
Gesetz:
§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 4 EStG

Homeoffice-Pau­scha­le von max. 600 € pro Jahr

Durch das Jahressteuergesetz 2020 wurde die sog. Homeoffice-Pauschale gem. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 4 EStG eingeführt. Danach können Arbeit­neh­mer, die nicht die Voraussetzungen für ein häusliches Arbeitszimmer er­fül­len pro Arbeitstag im Homeoffice 5 €/Tag, höchstens 600 € im Wirt­schafts- oder Kalenderjahr als Be­triebs­aus­gaben oder Werbungskosten be­rück­sich­ti­gen. Zu beachten ist, dass an den Tagen, an denen die Home­office-Pau­scha­le an­ge­setzt wird, kein An­satz der Ent­fer­nungs­pau­schale möglich ist.

Entfernungspau­scha­le und Home­office-Pau­scha­le schließen sich aus

Zu beachten ist, dass an den Tagen, an denen die Home­office-Pau­scha­le an­ge­setzt wird, kein An­satz der Ent­fer­nungs­pau­schale möglich ist. Das be­deutet, dass sich die Ent­fer­nungs­pau­schale und Home­office-Pau­scha­le ge­gen­seitig ausschließen.

Praxishinweis

Es besteht jedoch keinesfalls ein Wahlrecht zwischen Ent­fer­nungs­pau­scha­le und Homeoffice-Pauschale. Voraussetzung für die Ent­fer­nungs­pau­­scha­le ist, dass der Arbeitnehmer seine erste Tätigkeitsstätte auf­ge­sucht hat.

Aufwendungen für die Zeitfahrkarte

Das FinMin Thüringen stellt klar, dass bei einem Ansatz der tatsächlichen Kosten für ein öffentliches Verkehrsmittel keine Kürzung der Entfernungspau­scha­le erfolgt. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn ein Arbeitnehmer eine Zeit­fahr­karte für den Weg zur ersten Tätig­keits­stät­te er­worben hat, er aber aufgrund der Tätigkeit im Home­office nicht im geplanten Umfang verwenden kann. Eine Auf­teilung die­ser Auf­wen­dungen auf einzelne Arbeitstage hat nicht zu erfolgen1.

Praxishinweis

Ein ausführlicher Beitrag zu aktuellen Fragen zur Home­office-Pau­scha­le ist für Immer aktuell IV/2021 geplant. Außerdem finden Sie auf unserer Homepage ein Videoseminar zum Thema „Arbeitszimmer und Home­office-Pauschale“:


Fußnoten anzeigen


  1.  ]FinMin Thüringen, Erlass v. 17.2.2021 S 1901-2020 Corona - 21.15, 30169/2021, DB 2021 S. 487; BMF, FAQ-Corona v. 26.4.2021, Frage 9, Seite 13.