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Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG)

Kategoriegrafik
Verwaltungs-
anweisung:
BMF, Gesetzentwurf vom 19.3.2021
Fundstelle:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_IV/19_Legislaturperiode/Gesetze_Verordnungen/2021-03-19-KoeMoG/0-Gesetz.html

Modernisierung des KSt-Rechts

Mit Datum vom 19.3.2021 hat das BMF einen ersten Entwurf eines Gesetzes zur Mo­der­ni­sierung der Kör­per­schaft­steuer veröffentlicht. Die wichtigsten ge­plan­ten Än­de­rungen sind:

Einführung einer Option zur Körperschaftsteuer, die es Per­so­nen­han­dels­ge­sell­schaften und Part­ner­schafts­ge­sell­schaf­ten ermöglicht, wie eine Ka­pi­tal­ge­sell­schaft be­steuert zu werden. Dies stellt eine Al­ter­na­tive zur prak­tisch schwieri­gen The­sau­rierungs­be­steue­rung i. S. des § 34a EStG dar.
Erweiterung des persönlichen Anwendungs­be­reichs für Um­wand­lungen im Sinne des Umwandlungs­steuer­ge­setzes. Künf­tig sollen neben Ver­schmel­zungen auch Spaltungen und Form­wechsel von Kör­per­schaf­ten mit Be­zug zu Dritt­staaten steuer­neu­tral möglich sein. Da­durch wer­den die Mög­lich­keiten erweitert, betrieblich sinnvolle Um­struk­tu­rie­rungs­maß­nah­men steuer­neutral durch­zu­führen.
Im Bereich der körper­schaft­steuer­lichen Or­gan­schaft wer­den die Aus­gleichs­posten für Mehr- und Min­der­ab­führun­gen durch ein ein­fache­res System, die sog. Ein­lage­lösung, ersetzt.
Zudem können künftig Verluste aus Währungs­kurs­schwan­kungen im Zu­sam­menhang mit Ge­sell­schafter­dar­lehen als Be­triebs­aus­ga­be ab­ge­zo­gen werden.

Wie immer ist zu beachten, dass es sich lediglich um einen ersten Ge­setzes­ent­wurf han­delt. Bis dieser letztlich ver­ab­schie­det wird, sind diverse Än­de­rungen noch mög­lich. Wir halten Sie hierzu weiterhin auf dem Lau­fen­den.