- Gericht / Az:
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BR-Drucksache 82/21 vom 29.1.2021
- Gesetz:
- § 149 AO
Am 12.2.2021 hat der Bundesrat dem Gesetz zur Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht und des Anfechtungsschutzes für pandemiebedingte Stundungen sowie zur Verlängerung der Steuererklärungsfrist in beratenen Fällen und der zinsfreien Karenzzeit für den Veranlagungszeitraum 2019 zugestimmt. Nach der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten wird das Gesetz damit alsbald im Bundesgesetzblatt verkündet werden und damit - teils rückwirkend - in Kraft treten.
6 Monate Verlängerung für Steuererklärungen 2019
Auch zinsfreie Zeit wird verlängert
Praxishinweis
Leider auch für Erstattungen
Vorsicht: Dies betrifft gleichermaßen Nachzahlungs- aber auch Erstattungszinsen.
Gleiches für Landwirte
Regelungen zur Insolvenz
Fußnoten anzeigen ↓
- [ ↑ ]Vgl. https://www.stbk-nordbaden.de/fileadmin/template_fluid/pdf/Corona/E-Mail_vom_16._Februar__2021.pdf (Stand: 19.2.2021).