- Fundstelle:
-
BGBl 2020 I S. 2691
- Gesetz:
- Beschäftigungssicherungsgesetz
Verlängerung der KUG Regelungen
Die Corona-Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld wurden verlängert1. Die Regelungen wurden durch das sog. Beschäftigungssicherungsgesetz mit Wirkung zum 1.1.2021 verlängert.
Im Detail sind dies:
Weiterhin 70 % bzw. 80 % (+ ggf. 7%)
Max. Dauer: 24 Monate
Einschränkung der Hinzuverdienstregelungen
Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge
Fußnoten anzeigen ↓
- [ ↑ ]Vgl. https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/kurzarbeit-wird-verlaengert-1787352#:~:text=Die Regelung zur Erhöhung des,März 2021 entstanden ist.&text=Juni 2021 vollständig erstattet (Stand : 25.1.2021).