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Mandanteninformation zur Steuerermäßigung für energetische Gebäu­de­sa­nie­ungs­­maß­nah­men

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Im Rahmen unseres Seminars „Veranlagung 2019 Rechts­änderun­gen 2019/2020“ und der Arbeits­ge­mein­schaft Beratungs­praxis 2/2020 ha­ben wir über die neue För­de­rung für ener­ge­tische San­ierungs­maß­nah­men an selbst­ge­nutztem Wohn­eigen­tum (§ 35c EStG) in­for­miert. Hier­zu haben wir für Sie eine Man­danten­in­for­mation er­stellt.

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