Nach der bisher herrschenden Meinung und der Verwaltungsauffassung stellt die entgeltliche Ablösung eines Nießbrauchrechts beim Nießbraucher einen nicht steuerbaren Vorgang dar1.
Entgeltliche Ablösung eines Nießbrauchs
Der BFH hat nun hiervon abweichend entschieden, dass das Entgelt für den Verzicht auf die Ausübung eines Nießbrauchrechts an einem dem Privatvermögen zugehörigen Grundstück eine steuerbare Entschädigung nach § 24 Nr. 1 Buchstabe a EStG darstellt. Die Begründung sieht der BFH darin, dass die Ablösezahlung als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen gewährt wird. Der Nießbraucher verzichtet auf künftige Mieteinnahmen.
Diese Auffassung vertritt der BFH zumindest dann, wenn der Nießbraucher das Grundstück zum Zeitpunkt des Verzichts tatsächlich vermietet und hieraus Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt. Mit dem aktuellen Urteil revidiert der BFH auch seine frühere Rechtsprechung2.
Sachverhalt
A hatte vor Jahren ein Grundstück unter Vorbehalt des Nießbrauchs auf seine Tochter T übertragen und hatte das Grundstück stets vermietet. Der zum 1.12.2025 noch vorhandene Kapitalwert des Nießbrauchs i. H. von 250.000 € wird von T durch eine Einmalzahlung i. H. von 250.000 € abgelöst.
Stellungnahme
Die Ablösezahlung stellt bei A Einkünfte nach § 24 Nr. 1 Buchstabe a i. V. mit § § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG dar. T generiert Anschaffungskosten i. H. von 250.000 €3.
Praxishinweise
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- [ ↑ ]Weber-Grellet, in Schmidt, EStG, 44. Aufl., § 22 Rz. 150, Stichwort „Nießbrauch“; BMF, Schreiben v. 30.9.2013 IV C 1 - S 2253/07/10004, BStBl 2013 I S. 1184, Rz. 58, 60, 61, 65.
- [ ↑ ]BFH, Urteil v. 24.10.1990 X R 161/88, BStBl 1991 II S. 337.
- [ ↑ ]BMF, Schreiben v. 30.9.2013 IV C 1 - S 2253/07/10004, BStBl 2013 I S. 1184, Rz. 59.
- [ ↑ ]BFH, Urteil v. 10.10.2025 IX R 4/24, juris, Rz. 43.
- [ ↑ ]BFH, Urteil v. 9.8.1990 X R 140/88, BStBl 1990 II S. 1026.