- Gesetz:
- § 3d KraftStG
- Problemstellung:
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Verlängerung der Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos bis zum 31.12.2035
Erstzulassung bis 31.12.2030 ermöglicht Befreiung bis 31.12.2035
In Beratungspraxis 9/2025 S. 529 bzw. Immer aktuell V/2025 S. 299 haben wir Sie auf das drohende Ende der Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge aufmerksam gemacht. Das BMF hat nun unter Bezugnahme auf den Koalitionsvertrag einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des KraftStG veröffentlicht1. Die Änderung des § 3d KraftStG sieht eine Verlängerung der Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge i. S. des § 9 Abs. 2 KraftStG vor. Wie bisher gilt diese für max. zehn Jahre. Hierfür notwendig ist eine Erstzulassung zwischen dem 18.5.2011 und dem 31.12.2030 (bisher max. bis zum 31.12.2025). Die Befreiung wird längstens bis zum 31.12.2035 (bisher max. bis zum 31.12.2030) gewährt. Der weitere Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens bleibt abzuwarten.
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- [ ↑ ]Abrufbar unter https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_III/21_Legislaturperiode/2025-10-14-8-Aenderung-Kraftfahrzeugsteuergesetz/1-Referentenentwurf.pdf?__blob=publicationFile&v=2 (Stand: 3.11.2025).