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Kfz-Steuerbefreiung für neu zugelassene E-Autos wird bis 31.12.2035 verlängert

Kategoriegrafik
Gesetz:
§ 3d KraftStG
Problemstellung:
Verlängerung der Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos bis zum 31.12.2035

Erstzulassung bis 31.12.2030 er­mög­licht Be­freiung bis 31.12.2035

In Beratungspraxis 9/2025 S. 529 bzw. Immer aktuell V/2025 S. 299 haben wir Sie auf das drohende Ende der Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge aufmerksam gemacht. Das BMF hat nun unter Bezugnahme auf den Koalitionsvertrag einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des KraftStG veröffentlicht1. Die Änderung des § 3d KraftStG sieht eine Verlängerung der Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge i. S. des § 9 Abs. 2 KraftStG vor. Wie bisher gilt diese für max. zehn Jahre. Hierfür notwendig ist eine Erstzulassung zwischen dem 18.5.2011 und dem 31.12.2030 (bisher max. bis zum 31.12.2025). Die Be­freiung wird längstens bis zum 31.12.2035 (bisher max. bis zum 31.12.2030) gewährt. Der weitere Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens bleibt ab­zu­warten.


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  1.  ]Abrufbar unter https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_III/21_Legislaturperiode/2025-10-14-8-Aenderung-Kraftfahrzeugsteuergesetz/1-Referentenentwurf.pdf?__blob=publicationFile&v=2 (Stand: 3.11.2025).

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