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Vergabe der Wirtschafts-Identifikationsnummer

Kategoriegrafik
Gesetz:
§ 139a AO
Problemstellung:
Wie wird die sog. Wirtschafts-Identifikationssnummer vergeben?

Ver­ga­be von Wirt­schafts-Iden­ti­fi­ka­tions­nummern

Die Vergabe der sog. Wirtschafts-Identifikationsnummern (§ 139a Abs. 1 Satz 3 i. V. mit Abs. 3 AO) durch das BZSt für wirtschaftlich Tätige hat begonnen. Die Nummer wird stufenweise zugeteilt, weshalb auch bei der Vergabe von USt-IdNr. aktuell mit Ver­zö­ge­run­gen zu rechnen ist.

Aufbau der Nummer

Die Wirtschafts-Identifikationsnummer tritt neben die USt-IdNr., d. h. künftig werden beide Nummern parallel existieren. Auch im Aufbau sind diese kaum zu unterscheiden, weil die Wirtschafts-Identifikationsnummer ebenfalls den Vorspann „DE“ trägt, gefolgt von einer neunstelligen Nummer; die Wirtschafts-Identifikationsnummer wird jedoch um den Zusatz „-xxxxx“ ergänzt, wobei x fortlaufende Zahlen sind (beispielhaft: DE123456789-00001).

Die Wirtschafts-Identifikationsnummer dient künftig der eindeutigen Identifikation von wirtschaftlich Tätigen im Besteuerungs- und sonstigen behördlichen Verfahren.  Die Wirtschafts-Identifikationsnummer wird zusätzlich um ein Unterscheidungsmerkmal (§ 1 Abs. 1 Wirtschafts-Identifikationsnummer-Verordnung) ergänzt, wenn der wirtschaftlich Tätige über mehrere Betriebszweige bzw. Tätigkeitsbereiche verfügt. Beispiel für eine Wirtschafts-Identifikationsnummer mit Unterscheidungsmerkmal: DE123456789-00001.

Kein Antrag notwendig

Ein Antrag zur Erteilung einer solchen Wirtschafts-Identifikationsnummer ist nicht notwendig, die Vergabe geschieht automatisiert.

W-IdNr. entspricht grds. USt-IdNr.

Sofern einem wirtschaftlich Tätigen (§ 139a Abs. 3 AO) bis zum 30.11.2024 eine USt-IdNr. durch das BZSt auf der Grundlage von § 27a UStG erteilt wurde, entspricht diese ab dem 3.12.2024 der Wirtschafts-Identifikationsnummer (§ 1 Abs. 2, § 3 Abs. 1 Wirtschafts-Identifikationsnummer-Verordnung). Der Wirtschafts-Identifikationsnummer wird sodann zusätzlich das Unterscheidungsmerkmal „-00001“ angefügt.

Für wirtschaftlich Tätige, welche keine USt-IdNr. besitzen, erfolgt die Bekanntgabe stufenweise über das Elster Portal.

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