- Gericht / Az:
- FG Rheinland-Pfalz, Beschluss v. 5.12.2023 1 V 1674/23
- Fundstelle:
- juris
- Gesetz:
- § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG
- Streitfrage:
-
Ist die 20.000 € Begrenzung des § 20 Abs. 6 Satz 5, 6 EStG verfassungskonform?
Verlustbeschränkungen auf 20.000 € p. a.
Mit dem JStG 20201 hat der Gesetzgeber im Bereich der Verlustnutzung im Rahmen der Abgeltungsteuer zwei neue Begrenzungen eingefügt:
FG Rheinland-Pfalz gewährt AdV
Mit seinem Beschluss sieht das FG Rheinland-Pfalz ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der beschränkten Verlustverrechnung bei Termingeschäften (§ 20 Abs. 6 Satz 5 EStG) und gewährt in der Folge Aussetzung der Vollziehung. U. E. muss dies sodann auch für § 20 Abs. 6 Satz 6 EStG gelten.
Praxishinweise
Praxis: Einsprüche notwendig
Wann ist Einspruch möglich?