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Grundsteuer: Verfassungsmäßigkeit des Bundesmodells

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Gericht / Az:
FG Rheinland-Pfalz, Beschlüsse vom 23.11.2023 4 V 1295/23 und 4 V 1429/23
Fundstelle:
juris
Gesetz:
§ 243 BewG , GrStG 2025
Streitfrage:
Ist das Bundesmodell der Grundsteuer verfassungskonform?

Mit den vorstehenden Beschlüssen hat das Finanzgericht im Wege des vorläufigen Rechts­schutzes ernsthafte verfassungsrechtliche Zweifel geäußert. Damit bestehen nach unserer Auffassung noch größere Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Grund­steuergesetzes Baden-Württemberg.

Praxishinweis

Damit ist gegen jeden Grundsteuerwertbescheid und Grundsteuermessbescheid Einspruch einzulegen. Die Mustereinsprüche werden ergänzt und sind auf der Homepage hinterlegt1.


Fußnoten anzeigen


  1.  ]Abrufbar unter: www.neufang-akademie.de/grdst (Stand: 13.12.2023).