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Grundstücksbewertung nach dem JStG 2022

Kategoriegrafik
Gericht / Az:
Gleichlautende Ländererlasse vom 20.3.2023
Fundstelle:
BStBl 2023 I S. 738
Gesetz:
§ 177 ff. BewG

Die gleichlautenden Ländererlasse vom 20.3.2023 konkretisieren die Ver­wal­tungs­auf­fas­sung zu den Änderungen des Bewertungsgesetzes1 für Stichtage ab 1.1.2023.  

Berücksichtigung neuer Gesamtnutzungsdauer von 80 Jahren

Es sind neben Berechnungsbeispielen auch Ausführungen zur Verlängerung der Ge­samt­nut­zungs­dauer aufgrund umfassender Modernisierungen enthalten. In diesem Zu­sam­men­hang war eine neue Tabelle notwendig für die Gesamtnutzungsdauer von 80 Jah­ren, weil eine solche erstmalig für mehrere Gebäudearten festgelegt wurde (Anlage 22 zum BewG)2. Die Ermittlung der Restnutzungsdauer nach Modernisierungen ist für das Er­trags- und Sach­wert­verfahren identisch3.

Praxishinweise

Für Bewertungen ab dem Stichtag 1.1.2023 ist ein Blick in die Ländererlasse hilfreich, denn die Überarbeitung der amtlichen Erbschaftsteuerrichtlinien steht noch aus.
Zur neuen Grundstücksbewertung fand am 6.3.2023 ein Webinar statt. Die Auf­zeich­nung können Sie über unseren Onlineshop4 erwerben. Dabei sind Excel-Ar­beits­hilfen für das Ertrags- und Sachwertverfahren enthalten, die Ihnen die Er­mitt­lung des Grundbesitzwerts nach der neuen Rechtslage erleichtern sollen.

Videoseminar zur Grund­stücks­bewer­tung


Fußnoten anzeigen


  1.  ]Geändert durch das JStG 2022 v. 16.12.2022, BGBl 2022 I S. 2294.
  2.  ]Gleichlautende Ländererlasse v. 20.3.2023, BStBl 2023 I S. 738, Rz. 21.
  3.  ]Gleichlautende Ländererlasse v. 20.3.2023, BStBl 2023 I S. 738, Rz. 53, 54.
  4.  ]Abrufbar unter: https://www.neufang-akademie.de/shop/produkte/alle/bewertungerbst2022 (Stand: 5.6.2023).