Neufang Akademie

nach oben

Neuordnungs­ver­fahren zur Steuer­fachan­ge­stellten­aus­bil­dung er­folgreich abgeschlossen

Kategoriegrafik

Neuordnung Steuer­fach­an­ge­stell­ten­aus­bildung

Die Bundessteuerberaterkammer teilt in ihrer Pressemitteilung vom 23.8.20221 mit, dass die Neuordnung der Steuerfachange­stelltenausbildung am 22.8.2022 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde2.

Die wesentlichen Punkte der neuen Verordnung sind:

Die Berufsausbildung dauert drei Jahre.
Die Verordnung enthält eine Anlage, in der die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähig­keiten der Berufsausbildung aufgelistet sind. Diese sind dif­ferenziert nach 1. bis 15. Monat und 16. bis 36. Monat. Konkrete steuer­recht­liche The­men sind dort jedoch nicht genannt.
Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der ersten 15 Monate. Sie gliedert sich in die folgenden Prü­fungs­bereiche:

Zwischenprüfung

  • Arbeitsabläufe organisieren, Prüfungszeit 45 Minuten.
  • Steuererklärungen vorbereiten und Buchhaltungen bearbeiten, Prü­fungs­zeit 75 Minuten.
Die Abschlussprüfung gliedert sich in die folgenden Prüfungsbereiche:

Abschlussprüfung

  • Sachverhalte steuerrechtlich beurteilen und Steuererklärungen bearbei­ten, Prü­fungs­zeit 130 Minuten, Gewichtung 35 %.
  • Sachverhalte im Zusammenhang mit Finanzbuchhaltungen, Ent­gelt­ab­rech­nungen und Jahresabschlüssen bearbeiten, Prü­fungs­zeit 110 Minu­ten, Gewichtung 30 %.
  • Mandantinnen- und Mandantenberatung mitgestalten, Ge­sprächs­si­mu­lation höchstens 30 Minuten, Gewichtung 25 %.
  • Wirtschafts- und Sozialkunde, Prü­fungs­zeit 60 Minuten, Gewichtung 10 %.
Der Prüfling kann eine mündliche Ergänzungsprüfung von 15 Minuten be­an­tragen.

Praxishinweise

Wir unterstützen Ihre Auszubildenden ergänzend zum Unterricht in der Be­rufsschule mit unseren Ausbildungsbriefen. Der neue Ausbildungsbrief für alle Auszubildende, die im September 2022 mit der Ausbildung beginnen, startet am 17.01.2023.
Für Auszubildende des zweiten und dritten Lehrjahres bieten wir noch zusätzlich unsere Onlinearbeitsgemeinschaft „Ausbildung aktuell“ an. Die nächsten Termine sind:

Fußnoten anzeigen


  1.  ]BStBK, Pressemitteilung 12/2022 v. 23.8.2022.
  2.  ]BGBl 2022 I S. 1390 v. 22.8.2022.