- Gericht / Az:
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FinMin Schleswig-Holstein, Verfügung vom 16.6.2022 VI 305 - S 2223 - 711
- Fundstelle:
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juris
- Gesetz:
- § 24b EStG , § 21 EStG
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (§ 24b EStG) wird Steuerpflichtigen gewährt, die „alleinstehend” sind und zu deren Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das ihnen ein Kinderfreibetrag zusteht. Voraussetzung ist es, dass Steuerpflichtige keine Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen Person bildet. Für die Frage der Haushaltsgemeinschaft ist allein die gemeinsame Wirtschaftsführung in der Wohngemeinschaft entscheidend.
Keine schädliche Haushaltsgemeinschaft
Das Finanzministerium Schleswig-Holstein teilt mit, dass die Unterbringung von volljährigen Flüchtlingen aus der Ukraine durch Alleinstehende in ihrem Haushalt im Jahr 2022 nicht zu einer steuerschädlichen Haushaltsgemeinschaft i. S. des § 24b Abs. 3 Satz 2 EStG führt.
Praxishinweis
Außerdem wird darauf hingewiesen, dass das BMF mit Stand vom 25.4.2022 auf seiner Homepage1 Fragen und Antworten zu den steuerlichen Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten veröffentlicht hat. Im Hinblick auf eine Wohnungsüberlassung an Flüchtlinge gelten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung folgende Grundsätze:
Fußnoten anzeigen ↓
- [ ↑ ]https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/faq-ukraine-steuern.html (Stand: 6.7.2022).
- [ ↑ ]https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/faq-ukraine-steuern.html, Teil III Frage 6 (Stand: 6.7.2022).
- [ ↑ ]https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/faq-ukraine-steuern.html, Teil III Frage 7 (Stand: 6.7.2022).
- [ ↑ ]https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/faq-ukraine-steuern.html, Teil III Frage 8 (Stand: 6.7.2022).