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Allgemeinverfügung zur Zurück­weisung von Einsprüchen zur Abziehbarkeit von Erschließungskosten als haus­halts­nahe Hand­wer­kerleistun­gen

Kategoriegrafik
Verwaltungs-
anweisung:
Allgemeinverfügung der obersten Finanzbehörden der Länder vom 28.2.2021
Fundstelle:
Abrufbar unter: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Weitere_Steuerthemen/Allgemeinverfuegung/2022-02-28-allgemeinverfuegung-28-februar-2022.html
Gesetz:
§ 35a Abs. 3 EStG

Räum¬lich-funk-tionaler Zusam¬men-hang zum Haushalt fehlt

Der BFH1 hat entschieden, dass die von einer Gemeinde auf die Anwohner um­gelegten Erschließungskosten eines Grundstücks nicht als haushaltsnahe Hand­wer­ker­leistungen (§ 35a Abs. 3 EStG) abzugsfähig sind, weil es am räum­lich-funktionalen Zu­sam­men­hang zum Haushalt fehlt.

Eine ausführliche Besprechung dieser Urteile finden Sie in

Einsprüche werden durch Allgemein­ver­fü­gung zurück­ge­wiesen

Die Verwaltung weist in einer Allgemeinverfügung darauf hin, dass am 28.2.2022 anhängige und zulässige Einsprüche gegen Festsetzungen der Ein­kom­men­steuer zurückgewiesen werden, soweit mit den Einsprüchen geltend ge­macht wird, die von einer Gemeinde auf die Anwohner umgelegten Er­schlie­ßungs­kosten eines Grund­stücks seien als haus­haltsnahe Hand­wer­ker­leistun­gen (§ 35a Abs. 3 EStG) zu behandeln.


Fußnoten anzeigen


  1.  ]BFH, Urteile v. 28.4.2020 VI R 50/17, BFH/NV 2020 S. 1251; v. 21.2.2018 VI R 18/16, BFH/NV 2018 S. 855.