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Selbstanzeige wird ab 2015 noch teurer!

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Zwischenzeitlich liegt der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung der AO und des Einführungsgesetzes zur AO vor. Nach diesem Entwurf gibt es

die Verjährungsfrist für alle Fälle der Steuerhinterziehung beträgt 10 Jahre;

eine Anlaufhemmung für ausländische Zinserträge. Danach beginnt die Festsetzungsverjährung erst mit Bekanntwerden, spätestens 10 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist. Dies gilt nicht für Zinserträge aus Ländern der EU/EWR und Ländern, welche die Zinsen automatisch mitteilen;

der Zuschlag für das Absehen von einem Steuerstrafverfahren (§ 398a AO) wird gestaffelt erhöht, nämlich
  • 10 % bis 100.000 € Hinterziehungsbetrag,
  • 15 % bei mehr als 100.000 € und nicht mehr als 1 Mio. €;
  • 20 % bei mehr als 1 Mio. €,
Im Bereich der USt- und LSt-Voranmeldungen geht man zu Gunsten der Steuerpflichtigen - und auch der StB - auf die Rechtslage vor dem Schwarzgeldbekämpfungsgesetz zurück.

Diese Änderungen sollen ab 2015 gelten. Damit besteht erneut Handlungs­bedarf, denn die Mandanten - Sie wissen nicht, welche es betrifft - sind in all­gemeiner Form auf die Änderung hinzuweisen. Wir werden ein Muster­schreiben auf unserer Homepage hinterlegen.

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