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Aufteilung eines einheitlichen Kaufpreises bei Ge­bäu­den

Kategoriegrafik
Verwaltungs-
anweisung:
BMF, Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung vom 22.4.2021
Fundstelle:
www.bundesfinanzministerium.de/Kaufpreisaufteilung
Gesetz:
§ 255 Abs. 1 HGB

Arbeitshilfe zur Kauf­preis­auf­tei­lung wurde über­arbeitet

Die Arbeitshilfe des BMF1 zur Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für ein be­bau­tes Grundstück wurde im April 2021 erneut überarbeitet. Die aktuelle Ver­si­on kann auf der Homepage des BMF heruntergeladen werden.

Praxishinweise

Bei der Berechnung handelt es sich um eine typisierte, qualifizierte Schät­zung. Diese Schätzung ist auch widerlegbar. Nach Ansicht des BFH dürfen Finanzgerichte die Arbeits­hil­fe des BMF nicht anwenden, sondern müssen im Klageverfahren einen unabhängigen Sachverständigen bestellen2. Die Kosten hat der zu tra­gen, der unterliegt; ggf. jeder anteilig.
Wir empfehlen weiterhin, die Auf­teilung des Kaufpreises im notariellen Kauf­vertrag vorzunehmen und dort festzu­schrei­ben3.

Fußnoten anzeigen


  1.  ]www.bundesfinanzministerium.de/Kaufpreisaufteilung (Stand: 29.4.2021).
  2.  ]BFH, Urteil v. 21.7.2020 IX R 26/19, BFH/NV 2021 S. 25; vgl. Immer aktuell I/2021 S. 15.
  3.  ]Vgl. Immer aktuell VI/2018 S. 419.