- Verwaltungs-
anweisung: -
BMF-Schreiben vom 22.12.2020 IV A 3 - S 0336/20/10001 :025
- Fundstelle:
-
noch nicht abrufbar
- Problemstellung:
- Welche steuerlichen Erleichterungen gewährt die Finanzverwaltung im Anbetracht der Corona-Krise?
Ergänzend zu den bisherigen Verwaltungserleichterungen vom März 20201 hat die Finanzverwaltung mit dem o. g. Schreiben weitere Erleichterungen in den aktuell schwierigen Zeiten beschlossen. Im Kern sind dies hauptsächlich die Verlängerungen der bisherigen Regelungen. Im Detail bedeutet dies:
Stundung der Steuern bis Juni 2021
Vollstreckungsaufschub
Fußnoten anzeigen ↓
- [ ↑ ]BMF, Schreiben v. 19.3.2020 IV A 3 - S 0336/19/10007: 002, BStBl 2020 I S. 262; BerP 5/2020 S. 267.