Bisher: Kaufvertrag oder Bauantrag zwi-schen 2018 und 2020
Durch das Baukindergeld sollte der erstmalige Neubau oder Erwerb von Wohneigentum zur Selbstnutzung gefördert werden. Der Förderzeitraum ist zeitlich befristet und richtet sich nach dem Datum des Kaufvertrags oder der Baugenehmigung. Bislang musste dieses Datum zwischen dem 1.1.2018 und dem 31.12.2020 liegen.
Neu: Verlängerung um drei Monate
Das BMI teilt mit, dass dieser Zeitraum um drei Monate verlängert wird. Die Frist läuft damit am 31.3.2021 aus. Die Verlängerung erfolgt deshalb, weil coronabedingt noch Fördermittel vorhanden sind1.
Praxishinweis
Einen umfassenden Beitrag zum Baukindergeld finden Sie in Beratungspraxis 1/2019 oder Immer aktuell VI/2018.
Fußnoten anzeigen ↓
- [ ↑ ]BMI, Pressemitteilung v. 23.9.2020, https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/ 2020/09/baukindergeld.html