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Förderzeitraum des Baukindergeldes bis zum 31.3.2021 ver­längert

Kategoriegrafik

Bisher: Kaufvertrag oder Bauantrag zwi-schen 2018 und 2020

Durch das Baukindergeld sollte der erstmalige Neubau oder Erwerb von Wohn­­eigentum zur Selbst­nutzung gefördert werden. Der Förderzeitraum ist zeitlich befristet und richtet sich nach dem Datum des Kauf­ver­trags oder der Bau­genehmigung. Bislang musste dieses Datum zwischen dem 1.1.2018 und dem 31.12.2020 liegen.

Neu: Verlängerung um drei Monate

Das BMI teilt mit, dass dieser Zeitraum um drei Monate verlängert wird. Die Frist läuft damit am 31.3.2021 aus. Die Verlängerung erfolgt deshalb, weil coronabedingt noch Fördermittel vorhanden sind1.

Praxishinweis

Einen umfassenden Beitrag zum Baukindergeld finden Sie in Beratungspraxis 1/2019 oder Immer aktuell VI/2018.


Fußnoten anzeigen


  1.  ]BMI, Pressemitteilung v. 23.9.2020, https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/ 2020/09/baukindergeld.html