Das offizielle Statement des Bundesfinanzministeriums zum o. g. Konjunkturpaket lautet wie folgt1: Um Familien, Unternehmen und Kommunen darin zu unterstützen, die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie besser zu bewältigen, will die Bundesregierung ein umfassendes Konjunkturpaket auf den Weg bringen. Der Koalitionsausschuss hat sich dafür auf Eckpunkte verständigt. Mit dem Konjunkturpaket sollen auch private und öffentliche Investitionen angeschoben und die technologische Modernisierung befördert werden.
Steuerliche Eckpunkte
Der nachfolgende Beitrag stellt die für den steuerlichen Berater relevanten Punkte und deren praktische Auswirkung dar. Die Eckpunkte des Konjunkturpakets, welche am 3.6.2020 beschlossen wurden, können unter der Webseite des BMF heruntergeladen werden2. Sie müssen nun zeitnah in Gesetzesform gegossen werden, was auch zu erwarten ist.
Geplante Änderungen
Folgende Änderungen sind geplant:
Exklusiv für die Teilnehmer unserer Arbeitsgemeinschaften inklusive eines Mandantenrundschreibens
Für die Teilnehmer unserer Arbeitsgemeinschaften Beratungspraxis und Immer aktuell haben wir bereits einen Beitrag mit den geplanten Änderungen inklusive eines Mandantenrundschreibens erstellt. Hier finden Sie diesen Beitrag: