- Gericht / Az:
-
EuGH, Urteil vom 13.6.2019C-420/18 (IO)
- Fundstelle:
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juris
- Gesetz:
- § 2 UStG
Aufsichtsratsmitglied kein Unternehmer?
Der EuGH hat im Besprechungsurteil klargestellt, dass nach europäischem Verständnis ein Aufsichtsratmitglied kein Unternehmer ist. Er begründete dies mit zwei Argumenten:
Widerspruch zur nationalen Regelung
Diese Auffassung widerspricht klar der nationalen Regelung. Indirekt definiert § 3a Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 UStG ein Aufsichtsratsmitglied als Unternehmer, weil in der Vorschrift eine Ortsbestimmung für dessen erbrachte Leistung geregelt ist. Außerdem sind auch die Aussagen der Finanzverwaltung1 dahingehend klar, dass ein einzelnes Aufsichtsratsmitglied Unternehmer sei.
Praxishinweis
Was tun?
In der Praxis sorgt das EuGH-Urteil für Unsicherheit. Dennoch besteht aus unserer Sicht in der Praxis aktuell noch kein Handlungsbedarf. Die nationale Rechtsauffassung bietet (noch) hinreichende Sicherheit, denn es besteht Treu und Glauben. Auf das Verfahren V R 23/19 wird hingewiesen, in dessen Zuge der BFH zur Frage der Unternehmereigenschaft bei einem Aufsichtsratmitglied Stellung beziehen muss.