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Ist ein Aufsichtsratmitglied ein Unternehmer?

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Gericht / Az:
EuGH, Urteil vom 13.6.2019C-420/18 (IO)
Fundstelle:
juris
Gesetz:
§ 2 UStG

Aufsichtsrats­mitglied kein Unternehmer?

Der EuGH hat im Besprechungsurteil klargestellt, dass nach europäischem Verständnis ein Aufsichtsratmitglied kein Unternehmer ist. Er begründete dies mit zwei Argumenten:

Zum einen tritt ein Aufsichtsratmitglied selbst nicht nach außen hin auf. Wenn überhaupt, dann handelt lediglich der Aufsichtsrat als Kollektiv. Dem ein­zel­nen Mitglied mangele es daher an einer selbstständigen Tätigkeit.
Des Weiteren trägt das einzelne Mitglied eines Aufsichtsrats kein hin­reichendes Risiko, um die Unternehmereigenschaft zu begründen.

Widerspruch zur nationalen Re­ge­lung

Diese Auffassung widerspricht klar der nationalen Regelung. Indirekt definiert § 3a Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 UStG ein Aufsichtsratsmitglied als Unternehmer, weil in der Vorschrift eine Ortsbestimmung für dessen erbrachte Leistung geregelt ist. Außerdem sind auch die Aussagen der Finanzverwaltung1 dahingehend klar, dass ein einzelnes Aufsichtsratsmitglied Unternehmer sei.

Praxishinweis

Was tun?

In der Praxis sorgt das EuGH-Urteil für Unsicherheit. Dennoch besteht aus unserer Sicht in der Praxis aktuell noch kein Handlungsbedarf. Die nationale Rechtsauffassung bietet (noch) hinreichende Sicherheit, denn es besteht Treu und Glauben. Auf das Verfahren V R 23/19 wird hingewiesen, in dessen Zuge der BFH zur Frage der Untern­ehmer­eigen­schaft bei einem Aufsichtsratmitglied Stellung beziehen muss.


Fußnoten anzeigen


  1.  ]Abschn. 2.2 Abs. 2 UStAE.

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