- Gericht / Az:
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BFH, Urteil vom 20.11.2018 VIII R 17/16
- Fundstelle:
- juris
- Gesetz:
- § 3 Nr. 26 EStG
Abzug von Kosten kann nicht dauerhaft zu Verlusten führen
Erzielt ein Übungsleiter steuerfreie Einnahmen unterhalb des sog. Übungsleiterfreibetrags nach § 3 Nr. 26 EStG, kann er die damit zusammenhängenden Aufwendungen insoweit abziehen, als sie die Einnahmen übersteigen. Diese Kürzung kann jedoch nicht dauerhaft zu negativen Einkünften führen, denn Voraussetzung für den Abzug von Kosten ist ebenso, dass hinsichtlich der Tätigkeit eine Einkünfteerzielungsabsicht vorliegt. In einzelnen Jahren können sich jedoch negative Einkünfte ergeben.