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Berücksichtigung von Verlusten aus einer Übungs­leiter­tätig­keit

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Gericht / Az:
BFH, Urteil vom 20.11.2018 VIII R 17/16
Fundstelle:
juris
Gesetz:
§ 3 Nr. 26 EStG

Abzug von Kosten kann nicht dauerhaft zu Verlusten führen

Erzielt ein Übungsleiter steuerfreie Einnahmen unterhalb des sog. Übungs­leiterfreibetrags nach § 3 Nr. 26 EStG, kann er die damit zu­sam­men­hän­gen­den Aufwendungen insoweit abziehen, als sie die Ein­nah­men übersteigen. Diese Kürzung kann jedoch nicht dauerhaft zu negativen Ein­künf­ten führen, denn Voraussetzung für den Abzug von Kosten ist ebenso, dass hinsichtlich der Tä­tig­keit eine Einkünfteerzielungsabsicht vorliegtAnker. In einzelnen Jahren können sich jedoch negative Einkünfte ergeben.