- Gericht / Az:
- FG Niedersachsen, Urteil vom 20.2.2019 9 K 325/16
- Fundstelle:
-
juris
- Gesetz:
- § 33 Abs. 1 EStG
Selbst getragene Krankheitskosten wegen Beitragsrückerstattung sind keine agwB
Trägt ein Steuerpflichtiger Krankheitskosten selbst, um eine Beitragsrückerstattung von seiner privaten Krankenkasse zu erhalten, sind die Krankheitskosten nicht zwangsläufig. Die Folge davon ist, dass eine Berücksichtigung als außergewöhnliche Belastungen ausscheidet.
Dies gilt auch dann, wenn der Verzicht aufgrund der hierdurch bedingten Beitragsrückerstattung von Krankenkassenbeiträgen wirtschaftlich vorteilhaft für den Steuerpflichtigen ist. Nach Ansicht des FG Niedersachsens ist es jedoch nicht Aufgabe des Steuerrechts dafür zu sorgen, dass dieser Vorteil auch nach Durchführung der Besteuerung erhalten bleibt.
Praxishinweise
Vergleichsberechnung
- Erstattung der Krankheitskosten und Verzicht auf die Beitragsrückerstattung.
- Selbsttragung der Krankheitskosten und Erhalt der Beitragsrückerstattung. Hierbei ist zu beachten, dass die selbst getragenen Krankheitskosten nicht als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig sind und die Beitragsrückerstattung die abzugsfähigen Sonderausgaben mindert1.
Entscheidung zum Selbstbehalt