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Widerspruchsverfahren beim Baukindergeld

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Kleinen Anfrage zum Baukindergeld

In einer kleinen Anfrage hat sich die Bundesregierung1 zu Kosten und Nutzen des Baukindergeld geäußert. Vor allem die Antwort auf Frage 23 ist von In­teresse. Es wurde gefragt, ob es möglich ist, gegen den abschließenden För­derbescheid Rechtsmittel einzulegen.

Kein formalisiertes Wider­spruchs­­ver­­fah­ren

Nach Aussage der Bundesregierung ist ein formalisiertes Widerspruchs­ver­fahren nicht vorgehsehen. Antragsteller und Fördermittelnehmer können sich bei Streitigkeiten über sie belastende Entscheidungen der KfW die ordent­lichen Gerichte anrufen.

Praxishinweis

Eine ausführliche Darstellung zum Baukindergeld finden Sie in Beratungs­praxis 2019 S. 59ff und in Immer aktuell 2018 S. 411ff.


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  1.  ]BT-Drucksache 19/6940 v. 10.1.2019.