Kleinen Anfrage zum Baukindergeld
In einer kleinen Anfrage hat sich die Bundesregierung1 zu Kosten und Nutzen des Baukindergeld geäußert. Vor allem die Antwort auf Frage 23 ist von Interesse. Es wurde gefragt, ob es möglich ist, gegen den abschließenden Förderbescheid Rechtsmittel einzulegen.
Kein formalisiertes Widerspruchsverfahren
Nach Aussage der Bundesregierung ist ein formalisiertes Widerspruchsverfahren nicht vorgehsehen. Antragsteller und Fördermittelnehmer können sich bei Streitigkeiten über sie belastende Entscheidungen der KfW die ordentlichen Gerichte anrufen.
Praxishinweis
Eine ausführliche Darstellung zum Baukindergeld finden Sie in Beratungspraxis 2019 S. 59ff und in Immer aktuell 2018 S. 411ff.