- Gericht / Az:
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BFH, Urteil vom 15.5.2018 X R 28/15
- Fundstelle:
- BFH/NV 2018 S. 1107
- Gesetz:
- § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG
Begrenzung der Nutzungsentnahme auf 50 % der Gesamtkosten?
In BerP 10/20181 bzw. Immer aktuell V/20182 wurde das oben genannte Urteil dargestellt, wonach bei der 1 %-Regelung (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG) die Höhe der Nutzungsentnahme nicht auf 50 % der Gesamtkosten zu begrenzen ist.
Verfassungsbeschwerde wurde erhoben
Gegen das Urteil wurde zwischenzeitlich Verfassungsbeschwerde erhoben (Az. 2 BvR 2129/18)3. Es wird deshalb dazu geraten, in betroffenen Fällen Einspruch einzulegen und das Verfahren bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts offen zu halten. Betroffen sind Fälle einer privaten Pkw-Nutzung mit Anwendung der 1 %-Regelung, bei der der Nutzungsvorteil mehr als 50 % der Gesamtkosten des Pkw beträgt.