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Verfassungsbeschwerde zur an­teili­gen auf­wen­dungs­bezogenen Begrenzung bei 1 %-Regelung

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Gericht / Az:
BFH, Urteil vom 15.5.2018 X R 28/15
Fundstelle:
BFH/NV 2018 S. 1107
Gesetz:
§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG

Begrenzung der Nut­zungs­ent­nahme auf 50 % der Ge­samt­kosten?

In BerP 10/20181 bzw. Immer aktuell V/20182 wurde das oben genannte Ur­teil dargestellt, wonach bei der 1 %-Regelung (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG) die Höhe der Nut­zungs­ent­nahme nicht auf 50 % der Gesamtkosten zu begrenzen ist.

Verfassungs­be­schwerde wurde erhoben

Gegen das Urteil wurde zwischenzeitlich Verfassungsbeschwerde erhoben (Az. 2 BvR 2129/18)3. Es wird deshalb dazu geraten, in betroffenen Fällen Ein­spruch einzulegen und das Verfahren bis zur Entscheidung des Bundes­ver­fas­sungsgerichts offen zu halten. Betroffen sind Fälle einer privaten Pkw-Nutzung mit Anwendung der 1 %-Regelung, bei der der Nutzungsvorteil mehr als 50 % der Gesamtkosten des Pkw beträgt.


Fußnoten anzeigen


  1.  ]Vgl. BerP 2018 S. 586.
  2.  ]Vgl. Immer aktuell 2018 S. 291.
  3.  ]Knaus, DStRE 2018 S. 1223.