- Gericht / Az:
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FG Münster, Urteil v. 14.7.2017 6 K 3009/15 E
- Fundstelle:
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juris
- Gesetz:
- § 19 EStG EStG , § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG
Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte
Durch die Entfernungspauschale werden die Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte pauschaliert berücksichtigt. Sie beträgt 0,30 € pro Entfernungskilometer. Damit sind die Aufwendungen für die Hin- und Rückfahrt abgegolten.
Hin- und Rückweg an unterschiedlichen Tagen
Nach Ansicht des FG Münster ist die Entfernungspauschale ist auch dann nur einmal zu gewähren, wenn der Arbeitnehmer den Hin- und Rückweg an unterschiedlichen Tagen unternimmt. Dies kann beispielsweise bei einem Flugbegleiter der Fall sein.
Urteilsfall Flugbegleiter
Hat ein Flugbegleiter seine erste Tätigkeitsstätte an 50 Tagen aufgesucht, ist für 50 Tage die Entfernungspauschale zu berücksichtigen. Für die Tage, an denen der Flugbegleiter nach einem mehrtägigen Flugeinsatz lediglich die Strecke von seiner ersten Tätigkeitsstätte zu seiner Wohnung zurückgelegt hat, kann keine (weitere) Entfernungspauschale berücksichtigt werden.
Praxishinweis
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- [ ↑ ]BFH, Beschlüsse v. 11.9.2003 VI B 101/03, BStBl 2003 II S. 893 und v. 11.9.2012 VI B 43/12, BFH/NV 2012 S. 2023; BMF, Schreiben v. 3.1.2013 IV C 5 - S 2351/09/10002, BStBl 2013 I S. 215, Tz. 1.7; H 9.10 LStH „Mehrere Wege an einem Tag“.