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Konsultationsvereinbarung Deutschland Schweiz

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Konsultations­verein­barung Deutsch­land Schweiz

Nach dem Urteil des BFH vom 10.6.2014 I R 79/13 verstößt die KonsVerCHEV gegen das Bestimmtheitsgebot. Folglich kann diese zum Nachteil der Steuerpflichtigen keine Anwendung - mehr - finden. Soweit die Regelungen in der KonsVerCHEV zu Gunsten sind, besteht aufgrund § 176 AO Vertrauensschutz.

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