Konsultationsvereinbarung Deutschland Schweiz
Nach dem Urteil des BFH vom 10.6.2014 I R 79/13 verstößt die KonsVerCHEV gegen das Bestimmtheitsgebot. Folglich kann diese zum Nachteil der Steuerpflichtigen keine Anwendung - mehr - finden. Soweit die Regelungen in der KonsVerCHEV zu Gunsten sind, besteht aufgrund § 176 AO Vertrauensschutz.