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Entschädigung für Über­spannung eines Grundstücks mit einer Strom­leitung

Kategoriegrafik

Sachverhalt

Im Sachverhalt1 ist streitig, ob die anlässlich der Überspannung eines Grund­stücks mit einer Hochspannungsleitung gezahlte Ein­mal­ent­schä­digung steuer­bar nach dem EStG ist.

Vorinstanz: Ein­künfte nach § 21 EStG

Die Vorinstanz, das FG Düsseldorf ging in diesem Fall davon aus, dass die Ent­schädigung zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nach § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG führt.

Das BMF wurde zum Beitritt aufgefordert.

Praxishinweise

Bis zur Entscheidung sollten vergleichbare Fälle im Privatvermögen offen gehalten werden.
Im Betriebsvermögen sind solche Entschädigungen als Nutzungsentgelte als Betriebseinnahmen zu berücksichtigen2.

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  1.  ]BFH, Beschluss v. 11.4.2017 IX R 31/16, BFH/NV 2017 S. 968.
  2.  ]OFD Frankfurt am Main, Verfügung v. 29.11.2004 - S 2230 A - 10 - St 225, juris.

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